Hundesteuer

Die Erhebung der Hundesteuer liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen und Gemeinden. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde oft erheblich.und richtet sich nach den in der jeweiligen Gemeindesatzung aufgestellten Kriterien. Dazu zählen:

  • Unterschiedliche Besteuerung einzelner Rassen (Listenhunde),
  • Mögliche Steuererleichterungen für z. B. Blindenhunde, Therapiehunde, Rettungshunde etc. oder Hunde mit bestimmten Prüfungen
  • Zahl der gehaltenen Hunde
Für gewerbliche Zwecke gehaltene Hunde darf keine Hundesteuer erhoben werden.

Hundesteuer Datenbank

In unserer Hundesteuer Datenbank sind bereits die Hundesteuern von über 1000 Gemeinden hinterlegt. Wenn Sie eine Änderung feststellen oder die Steuern für einen noch nicht erfassten Ort kennen, bitten wir um Ihre Nachricht

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